KI für Anwaltskanzleien: Wo sie heute entlastet – und wo die Grenzen liegen
KI entlastet Anwaltskanzleien heute vor allem bei Recherche, Entwürfen, Dokumentenanalyse und Sekretariatsarbeit. Die rechtliche Bewertung, die Unterschrift und die Verantwortung bleiben beim Anwalt.
- Autor:
- Thomas Baumgartner
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Das Wichtigste in Kürze
- KI entlastet Anwaltskanzleien heute vor allem bei Recherche, Entwürfen, Dokumentenanalyse und Sekretariatsarbeit.
- Jede Fundstelle wird im Original geprüft, bevor ein Schriftsatz die Kanzlei verlässt.
- Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO entscheidet über jedes KI-Werkzeug.
- Wer mit einem eng begrenzten Pilot startet und die Verschwiegenheit von Anfang an technisch und vertraglich absichert, schafft eine belastbare Grundlage.
KI entlastet Anwaltskanzleien heute vor allem bei Recherche, Entwürfen, Dokumentenanalyse und Sekretariatsarbeit. Die rechtliche Bewertung, die Unterschrift und die Verantwortung bleiben beim Anwalt. Wer das sauber trennt und die Verschwiegenheit technisch absichert, gewinnt Zeit, ohne berufsrechtliche Risiken einzugehen.
Der Druck ist real. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer wurden 2025 nur noch 2.068 neue Ausbildungsverträge für Rechtsanwaltsfachangestellte geschlossen, 2024 waren es 2.154.
Viele Kanzleien testen bereits. In einer Umfrage des Bayerischen Anwaltverbands unter 558 Anwältinnen und Anwälten gaben rund 38 Prozent an, KI in der juristischen Arbeit zu nutzen. Als größte Hürden nannten die Befragten rechtliche Unsicherheit (rund 73 Prozent) und Datenschutzprobleme (rund 69 Prozent).
Recherche und Entwürfe: schneller zum ersten Stand, nie ohne Prüfung
KI liefert in der Recherche und beim Entwurf einen brauchbaren ersten Stand, aber keine verlässliche Endfassung. In der bayerischen Umfrage sind Rechtsrecherche (rund 73 Prozent) und Dokumenten- und Texterstellung (rund 71 Prozent) die meistgenannten Einsatzfelder unter den aktuellen oder geplanten Nutzungen.
Wie teuer ein ungeprüfter Entwurf werden kann, zeigt das Amtsgericht Köln. In einem Familienverfahren rügte es am 2. Juli 2025 (Az. 312 F 130/25) einen offenbar mit KI erstellten Schriftsatz, dessen Fundstellen teils frei erfunden waren. Das Gericht nannte den Schriftsatz irreführend und verwies auf § 43a Abs. 3 BRAO.
Die praktische Konsequenz ist einfach. Jede Fundstelle wird im Original geprüft, bevor ein Schriftsatz die Kanzlei verlässt. KI-Funktionen in juristischen Fachdatenbanken erleichtern das, wenn sie Antworten mit überprüfbaren Fundstellen belegen.
Dokumentenanalyse und Massenverfahren: Struktur in große Aktenbestände
KI spielt ihre Stärke dort aus, wo viele ähnliche Dokumente sortiert und ausgewertet werden müssen. Sie extrahiert Daten, vergleicht Fassungen und gruppiert gleichartige Fälle. In der bayerischen Umfrage nannten rund 47 Prozent die Dokumentenanalyse und den Dokumentenvergleich als Einsatzfeld.
Ein belegtes Beispiel kommt aus der Justiz. Das Oberlandesgericht Stuttgart führte im Oktober 2022 ein KI-Assistenzsystem für die Dieselverfahren ein, als dort 13.384 Verfahren anhängig waren und monatlich rund 600 neue hinzukamen. Das System liest Urteile und Schriftsätze aus und ordnet die Fälle nach wiederkehrenden Merkmalen; die Entscheidung treffen weiterhin die 17 beteiligten Richterinnen und Richter.
Für Kanzleien mit gleichförmigen Mandaten gilt dasselbe Muster. Die BRAK weist in ihren Hinweisen zum KI-Einsatz sogar darauf hin, dass der Einsatz von KI in Massenverfahren im Einzelfall erforderlich werden kann.
Sekretariat und Mandantenkommunikation: Entlastung, wo Fachkräfte fehlen
Im Kanzleisekretariat entlastet KI vor allem bei wiederkehrenden Aufgaben. Dazu gehören das Vorsortieren des Posteingangs, Terminabstimmungen, Gesprächsnotizen und Antwortentwürfe auf Standardanfragen. Diese Abläufe lassen sich mit KI-Prozessautomatisierung so gestalten, dass ein Mensch jeden kritischen Schritt freigibt.
Fristen bleiben dabei Chefsache. KI kann Fristen aus Schreiben herauslesen und zur Kontrolle vorschlagen, die verbindliche Eintragung und Kontrolle verantwortet aber weiterhin die Kanzlei.
Bei Chatbots oder automatischen Antworten an Mandanten steigen die Anforderungen. Laut BRAK nimmt die Prüfpflicht mit dem Automatisierungsgrad zu. Es darf nicht der Eindruck entstehen, eine individuelle anwaltliche Prüfung sei entbehrlich.
Kanzleiwissen erschließen: Muster und Schriftsätze schneller finden
KI macht vorhandenes Kanzleiwissen durchsuchbar. Musterverträge, frühere Schriftsätze und interne Vermerke lassen sich mit einer abgeschotteten Lösung in natürlicher Sprache abfragen. Das verkürzt die Suche nach vorhandenen Vorlagen.
Der Markt reagiert auf diesen Bedarf auch für mittelgroße Kanzleien. So kündigte der Kanzleidienstleister Soldan im Juni 2025 an, eine in Deutschland gehostete KI-Suite für Recherche, Zusammenfassungen und Datenextraktion anzubieten; die Angaben stammen aus einer Herstellermitteilung.
Anwendungsfelder im Überblick
- Recherche und Entwürfe – Erster Entwurf, Zusammenfassung, Gliederung. Voraussetzung: Prüfung jeder Fundstelle im Original.
- Dokumentenanalyse – Daten extrahieren, Fassungen vergleichen, Fälle gruppieren. Voraussetzung: Digitale Akten, klare Prüfkriterien.
- Sekretariat – Posteingang sortieren, Antwortentwürfe, Notizen. Voraussetzung: Freigabe durch Mitarbeitende, Fristenkontrolle bleibt manuell.
- Kanzleiwissen – Muster und Schriftsätze per Frage finden. Voraussetzung: Abgeschottete Lösung, gepflegte Ablage.
Rechtlicher Rahmen: Verschwiegenheit zuerst
Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO entscheidet über jedes KI-Werkzeug. Ein Verstoß kann nach § 203 StGB strafbar sein. Strafrechtlich genügt nach den BRAK-Hinweisen bereits die Möglichkeit des Anbieters, auf Mandatsdaten zuzugreifen.
Die BRAK-Hinweise (Stand Dezember 2024) fassen die Anforderungen so zusammen:
- Dienstleister nach § 43e BRAO: Mandatsgeheimnisse dürfen nur offengelegt werden, soweit es erforderlich ist, und nur mit schriftlichem Vertrag samt Verschwiegenheitsverpflichtung. Für frei verfügbare Sprachmodelle hält die BRAK eine Weitergabe von Mandatsgeheimnissen nicht für erforderlich.
- Anonymisierung: Prompts möglichst abstrakt halten. Das Entfernen von Namen reicht oft nicht, wenn der Kontext das Mandat erkennen lässt.
- Anbieter im Ausland: Der Schutz muss dem inländischen vergleichbar sein. Anbieter aus Deutschland oder Europa sind vorzuziehen.
- Eigenverantwortung: Die Endkontrolle jedes KI-Ergebnisses bleibt beim Anwalt (§ 43 BRAO).
- Transparenz: Eine ausdrückliche berufsrechtliche Informationspflicht gegenüber Mandanten besteht derzeit nicht. Die BRAK empfiehlt dennoch einen offenen Umgang und eine vertragliche Regelung.
Daneben gelten DSGVO und BDSG. Nach der EU-KI-Verordnung sind Kanzleien, die KI-Systeme in eigener Verantwortung nutzen, in der Regel Betreiber; die meisten Kanzleiwerkzeuge zählen laut BRAK nicht zu den Hochrisiko-Systemen.
Für die KI-Kompetenz gilt seit dem 27. Juli 2026 die durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 geänderte Fassung von Art. 4. Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen. Praktische Hinweise zu Geschäftskonten und Trainingsdaten finden Sie in unserem Beitrag Firmendaten im KI-Training? So schützen Sie Ihr Wissen.
Ein Hinweis zur Förderung: Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen schließt Rechtsanwälte und Notare ausdrücklich aus. Der Digitalbonus Bayern richtet sich an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft; Freie Berufe hat das Bayerische Wirtschaftsministerium bei der Fortführung 2024 bewusst nicht einbezogen.
So starten Sie
- 01Bestandsaufnahme: Erfassen Sie, welche Tätigkeiten im Sekretariat und in der Sachbearbeitung am meisten Zeit binden, und prüfen Sie, welche KI-Werkzeuge bereits privat genutzt werden.
- 02Pilot mit messbarer Kennzahl: Wählen Sie einen eng begrenzten Ablauf, etwa die Vorsortierung des Posteingangs oder die Auswertung gleichartiger Akten. Legen Sie vorab eine Kennzahl fest, zum Beispiel Bearbeitungszeit pro Vorgang.
- 03Auswertung: Vergleichen Sie nach vier bis acht Wochen Zeitaufwand und Fehlerquote mit dem Ausgangswert. Dokumentieren Sie Schulungen und Regeln für die KI-Kompetenz nach Art. 4.
- 04Ausbau: Übertragen Sie erst danach das Vorgehen auf weitere Abläufe und halten Sie eine schriftliche KI-Richtlinie für alle Mitarbeitenden aktuell.
Fazit
KI ist für Anwaltskanzleien kein Ersatz für juristische Arbeit, sondern ein Werkzeug für die Vorarbeit. Der Nutzen entsteht dort, wo viele gleichartige Vorgänge anfallen und das Ergebnis klar prüfbar ist. Wer mit einem eng begrenzten Pilot startet und die Verschwiegenheit von Anfang an technisch und vertraglich absichert, schafft eine belastbare Grundlage. KI-Potenzial besprechen →
Quellen
Bundesrechtsanwaltskammer: Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (Stand 12/2024)
Bayerischer Anwaltverband: Auswertung der Umfrage zur KI-Nutzung der bayerischen Anwaltschaft
beck-aktuell: BRAK-Statistik zu Ausbildungszahlen Rechtsanwaltsfachangestellte
beck-aktuell: AG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2025, 312 F 130/25
Land Baden-Württemberg: Einsatz künstlicher Intelligenz zur Bewältigung der Diesel-Verfahren
LTO: OLGA, FRAUKE & Co in der Justiz
BRYTER: Pressemitteilung zur Partnerschaft mit Soldan (Herstellermitteilung)
EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)
DIHK/IHK: Merkblatt Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Bayerisches Wirtschaftsministerium: Antwort zur Anfrage „Digitalbonus Freie Berufe“ (Juli 2024)
Häufige Fragen
Dürfen Anwälte ChatGPT für Mandatsarbeit nutzen?
Ja, aber nicht mit Mandatsgeheimnissen in frei verfügbaren Versionen. Die BRAK hält eine Weitergabe von Mandatsgeheimnissen an solche Dienste nicht für erforderlich. Abstrakte, anonymisierte Fragen sind möglich, die Ergebnisse müssen vollständig geprüft werden.
Müssen Kanzleien Mandanten über den KI-Einsatz informieren?
Eine ausdrückliche Pflicht aus BRAO oder BORA besteht nach den BRAK-Hinweisen derzeit nicht. Informationspflichten können sich aber aus dem Vertragsrecht oder dem UWG ergeben. Die BRAK empfiehlt einen transparenten Umgang und eine vertragliche Regelung.
Was verlangt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-Verordnung von Kanzleien?
Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 müssen Betreiber Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren. Sinnvoll sind Schulungen, eine interne Richtlinie und eine Dokumentation der Maßnahmen.
Welche Aufgaben eignen sich für den Einstieg?
Gut geeignet sind wiederkehrende Aufgaben mit klarer Prüfmöglichkeit. Dazu zählen Posteingang, Zusammenfassungen langer Dokumente und die Suche in eigenen Mustern. Aufgaben mit Ermessensspielraum, etwa die rechtliche Bewertung, bleiben beim Anwalt.
Gibt es Fördermittel für KI-Projekte in Kanzleien?
Die beiden bekannten Programme helfen hier nicht. Die BAFA-Beratungsförderung schließt Rechtsanwälte und Notare aus, der Digitalbonus Bayern richtet sich an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft. Kanzleien sollten den Pilot daher klein und mit klarer Kennzahl planen.

Thomas Baumgartner ist Gründer von AI Infusion in München. Er beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit digitalen Geschäftsprozessen, Automatisierung und KI-Technologien – in der Beratung ebenso wie in der Umsetzung.